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Mögliche Wege zum Führerschein

Themen
Fünf Schritte zurück zum Führerschein

Wieder in Fahrt kommen
Die MPU ist Ihre Chance, eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen - beachten Sie bitte dabei folgende Schritte.


Informationen einholen
Informieren Sie sich sofort nach Entziehung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis, ob eine MPU notwendig wird. Falls ja, dann sollten Sie Ihre vom Gericht verhängte Sperrfrist so zielgerichtet wie möglich nutzen, um Ihre Chance auf ein positives Gutachten zu erhöhen. Möglicherweise können Sie sogar an einem Kurs zur Verkürzung der Sperrfrist teilnehmen. Wir werden Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Informationsveranstaltung und/oder einer kostenpflichtigen persönlichen Einzelberatung mit wertvollen Ratschlägen gerne weiterhelfen und Sie beraten und vorbereiten.
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Sie beantragen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Straßenverkehrsamtes. Wenn die Behörde von Ihnen eine MPU verlangt, dann müssen Sie entscheiden, wen Sie mit der Begutachtung Ihrer Fahreignung beauftragen wollen. Sie haben die Wahl: unter Standorte finden Sie alle Begutachtungsstellen der TÜV Rheinland Group. Sie erklären bei der Führerscheinstelle Ihr Einverständnis zur Begutachtung und zur Übersendung der Führerscheinakte an die von Ihnen gewählte Stelle. Spätestens jetzt sollten Sie an einer kostenfreien Informationsveranstaltung und/oder einer persönlichen Einzelberatung in einer unserer Niederlassungen teilnehmen.
Terminvereinbarung
Die Führerscheinstelle sendet die Akte an die von Ihnen gewünschte Begutachtungsstelle. Die Untersuchungsstelle bestätigt den Eingang der Akte und bittet Sie, die Untersuchungsgebühr zu überweisen.
Nach Eingang der Gebühr spricht die Begutachtungsstelle einen Termin mit Ihnen ab
Begutachtung
Die medizinisch-psychologische Begutachtung wird durchgeführt. Sie erhalten ausreichend Gelegenheit, die Bedenken des Straßenverkehrsamtes auszuräumen. Unsere Psychologen und Mediziner sind fair und unvoreingenommen und legen Wert auf eine offene und möglichst entspannte Gesprächs- und Untersuchungsatmosphäre. In der Regel erhalten Sie am Ende der Untersuchung eine Rückmeldung über das voraussichtliche Ergebnis. Das Gutachten wird Ihnen in der Regel spätestens nach 10 Arbeitstagen zugeschickt. Gleichzeitig wird die Führerscheinakte zurück an das Straßenverkehrsamt gesandt.
Vorlage des Gutachtens
Sie setzen sich mit der Führerscheinstelle in Verbindung und erhalten im Falle eines positiven Gutachtens Ihren Führerschein zurück.
Anlässe einer MPU

Wann müssen Sie zu einer MPU?
Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt fordert immer dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen, wenn begründete Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Führerscheinstellen dürfen erst dann wieder eine Fahrerlaubnis erteilen oder den alten Führerschein belassen, wenn sie von Ihrer Eignung überzeugt sind.
Das medizinisch-psychologische Gutachten gibt Ihnen also die Chance, die Bedenken, die das Straßenverkehrsamt hat, zu zerstreuen!


Die häufigsten Gründe für Eignungszweifel
Eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille
Mehrere Trunkenheitsfahrten.
Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen.
Verkehrsverstöße ohne Alkohol
Kombination aus Trunkenheitsfahrt und zu vielen Punkten.
Aber auch bestimmte Straftaten, körperliche Gebrechen oder der Wunsch nach der vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis können dazu führen, dass das Straßenverkehrsamt eine MPU fordert.
Ablauf

Was geschieht bei einer MPU?
Die Untersuchung besteht im Wesentlichen aus zwei Hauptteilen: der medizinischen und der psychologischen Untersuchung.


Fahrplan einer MPU
Der medizinische Teil beinhaltet eine körperliche Untersuchung, manchmal mit Blutabnahme und Urinabgabe.
Während der psychologischen Untersuchung wird ein ausführliches Gespräch geführt und darüber eine Gesprächsmitschrift erstellt.
Zusätzlich werden mit einem einfachen Testverfahren am Computer Ihre verkehrsrelevanten Fähigkeiten untersucht. Computerkenntnisse sind nicht erforderlich.
Wir nehmen uns Zeit für die Würdigung Ihres Einzelfalls. Trotzdem sind wir bemüht, Sie nicht unnötig zu belasten. Der Zeitaufwand beträgt in der Regel nicht mehr als 4 Stunden. Das MPU-Ergebnis wird Ihnen in der Regel schon am Untersuchungstag mitgeteilt.
Das Gutachten selbst erhalten Sie spätestens nach 10 Arbeitstagen.
Fragen zu dem Gutachten werden Ihnen innerhalb von 3 Monaten gerne in einer Nachbesprechung beantwortet.
Detailinformationen zu den einzelnen Schritten finden Sie in den weiterführenden Themen. Bei weiteren Fragen empfehlen wir die Teilnahme an einer unserer regelmäßig stattfindenden kostenfreien Informationsveranstaltungen.

EU-Führerschein statt MPU?
Der TÜV Rheinland informiert über die Fakten
Haben Sie auch schon über Angebote, die einen Erwerb des Führerscheins ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) in einem anderen EU-Land in Aussicht stellen, nachgedacht? Die Ihnen versprechen, dass Sie diesen EU-Führerschein dann auch völlig problemlos in Deutschland benutzen können?
Dann sind die folgenden Informationen für Sie wichtig:
Die Möglichkeit, den Führerschein in einem anderen EU-Mitgliedsland zu erwerben, ist grundsätzlich gegeben. Dies gilt auch für den Fall, dass in Deutschland vor Erwerb eines neuen Führerscheins von den Behörden eine MPU gefordert werden müsste. Für eine dauerhafte Gültigkeit müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
1. Kein Erwerb vor Ablauf der Sperrfrist
Sollte der EU-Führerschein im Ausland während einer in Deutschland noch geltenden gerichtlichen Sperrfrist, wie sie z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt verhängt wird, erteilt worden sein, entzieht die deutsche Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis wieder sehr schnell. Das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland erlischt.
Die Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis während der Sperrfrist stellt ein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und damit einen Straftatbestand dar.
2. Einhaltung des Wohnsitzprinzips
Sollte das sogenannte Wohnsitzprinzip verletzt worden sein, kann es ebenfalls zu einer Rücknahme des Führerscheins kommen. Es besagt, dass ein Antragsteller für eine Fahrerlaubnis in einem EU-Land mindestens 185 Tage in diesem Land gemeldet sein und dort auch seinen Hauptwohnsitz haben, d.h. dort leben und arbeiten muss, bevor er dort eine Fahrerlaubnis erhalten kann.
Wenn aufgrund von unbestreitbaren Informationen feststeht, dass bei Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis an einen deutschen Bürger dieses Prinzip nicht eingehalten wurde, wird die Fahrerlaubnis gem. EU-Rechtssprechung entzogen.
3. Medizinisch-Psychologische Untersuchung?
Sollte in Deutschland vor Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU fällig gewesen sein, so kann die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde jede ausländische Behörde, die evtl. einen EU-Führerschein ausgestellt hat, über das Kraftfahrbundesamt (KBA) anfragen, ob im Zuge der Erteilung dieses Führerscheins eine Überprüfung der Eignung erfolgt ist. War dies nicht der Fall, kann bereits jetzt die ausstellende ausländische Behörde um Rücknahme des Führerscheins ersucht werden. Zu dieser Verfahrensweise existieren entsprechende Erlasse in einzelnen Bundesländern.
Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat darüber hinaus klargestellt, dass es in der Ausstellung von Führerscheinen an Personen mit Alkohol- und Drogenproblemen durch EU-Mitgliedsstaaten einen Verstoß gegen europäisches Verkehrsrecht sieht und dass es zukünftig die Anerkennung der Gültigkeit dieser Führerscheine generell ablehnen wird.
Lesen Sie dazu die aktuelle Pressemeldung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 16.02.2008:
Tiefensee: Führerscheintourismus nicht hinnehmbar
16. Februar 2008, Nr.: 025/2007
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, hat erklärt, dass deutsche Behörden den sogenannten Führerschein-Tourismus unterbinden können.
"Ich begrüße sehr, dass der Generalanwalt beim EuGH die deutsche Position unterstützt", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee heute in Berlin. "Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Personen, denen wegen Alkohol- und Drogendelikten im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen wurde, im benachbarten EU-Ausland einen Führerschein beschaffen. Ich habe mich auch bei der EU-Kommission vehement dafür eingesetzt, diese Praxis so schnell wie möglich zu unterbinden."
Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte haben bereits entscheiden, dass ein zu unrecht im Ausland ausgestellter Führerschein wieder abgegeben werden muss. Das ist dann der Fall, wenn er trotz eines fehlenden Dauerwohnsitzes oder nicht überwundener Alkohol- oder Drogenprobleme ausgestellt wurde.
Nach Ansicht des Generalanwalts des EuGH findet die gegenseitige Anerkennung von EU-Führerscheinen dort ihre Grenze, wo die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht nachgewiesen ist und damit die Sicherheit der Teilnehmer am Straßenverkehr gefährdet wird.
Dementsprechend wird in einer Neufassung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung eindeutig festgelegt, dass ein ausländischer Führerschein, der unter Umgehung der MPU erworben wurde, in Deutschland nicht anerkannt werden muss. Diese Regelung tritt voraussichtlich im Januar 2009 in Kraft.
4. Und außerdem: der schöne Schein kann trügen
Häufig geraten Betroffene unwissend an unseriöse Anbieter von EU-Führerscheinen, insbesondere bei Komplett-Angeboten, die mit dem Erwerb eines meist osteuropäischen Führerscheins (z.B. Ungarn, Tschechien, Polen) innerhalb nur eines Wochenendes locken. Für sehr viel Geld (oft 1.000 bis 3.000 Euro) werden die Betroffenen ins Ausland gefahren, erhalten unter Umständen auch Fahrunterricht. Dann wird ggf. eine (vermeintliche) Führerscheinprüfung abgenommen und der Betroffene erhält einen Führerschein. Der Laie kann dabei kaum feststellen, ob es dabei mit rechten Dingen zugegangen ist oder ob es sich beim erhaltenen Führerschein sogar um eine Totalfälschung handelt. Erst bei der Kontrolle in Deutschland, bei der eine genaue Überprüfung der ausländischen Fahrerlaubnis stattfindet, fällt dann auf: Der Führerschein ist gefälscht.
Die Folgen: Nicht nur das Geld ist futsch, es folgt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Das vermeintliche Nichtwissen hilft einem dann vor Gericht auch nicht mehr. Es gibt unter Umständen eine neue Führerscheinsperre und die MPU ist danach erst recht fällig.
Fazit
Es gibt einen günstigeren und besseren Weg zurück zum Führerschein:  Selbst wenn man die Kosten einer eventuellen verkehrspsychologischen Vorbereitung auf die MPU dazurechnet, liegen die Ausgaben noch deutlich niedriger als die Preise der meisten Anbieter von EU-Führerscheinen. Bei seriösen Anbietern liegt nach so einer Maßnahme die Bestehensquote bei der MPU bei über 90 %. Da braucht keiner Angst vor der MPU zu haben. Und wer auf diesem Wege den Führerschein zurückerhält, hat die Sicherheit, jederzeit und überall mit der neuen Fahrerlaubnis fahren zu dürfen – und kann der nächsten Polizeikontrolle gelassen entgehen sehen.

Auch wir stellen Bescheinigungen für die Teilnahme an den Gruppenstunden aus:
Jedoch nicht nach 3 Besuchen einer Gruppe sondern:
Bei wöchentlich stattfindenden Gruppen  mindestens    27 Besuche innerhalb eines Jahres
Bei 14 tägig statfindenden Gruppen  mindestens 15 Besuche innerhalb eines Jahres.
Es gibt keine Gefälligkeitsbescheinigungen.






Nehmen Sie Konakt auf


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