Die Neue Basis e.V

                        Landesverband Niedersachsen        Bild2

             Vollmitglied im Diakonischen Werk der Ev.-luth Landeskirche Hannovers e.V

Name und Sitz
 
Der am 11. 3. 2001 gegründete Verein führt den Namen „ DIE NEUE BASIS  e.V.“.
Er führt den Namenszusatz „ eingetragener Verein „ , in abgekürzter Form „e.V.“.
Der Verein hat seinen Sitz in 29221 Celle.
Der Gerichtsstand ist Celle.
                Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die öffentliche Gesundheitspflege, insbesondere die Aufklärung
und Beratung von alkoholgefährdeten Menschen und/oder der mitbetroffenen Menschen.
Der Verein verfolgt diesen Zweck ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke
im Sinne des dritten Abschnitts„Steuerbegünstigte Zwecke“ § 51 der Abgabenordnung von 1977.
  Vereinstätigkeit
 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
 (1.) Vor - und Nachsorgegespräche in den dem Verein angeschlossenen Selbsthilfegruppen.
 (2.) Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung der Eigenmotivation des Betroffenen
     und der Angehörigen.
 (3.) Persönlichkeitsarbeit der Gruppenmitglieder.
 (4.) Fortbildungsveranstaltungen für die Teilnehmer der Selbsthilfegruppen.
 (5.) Aufklärung, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit über die Problematik des Alkoholismus.
 (6.) Präventivveranstaltungen speziell für Jugendliche und die Arbeitswelt.
 (7.) Kriseninterventionen
 (8.) Freizeitaktivitäten
 Gemeinnützigkeit
 
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 Mitgliedschaft
(1.)Mitglied kann  jede natürliche oder juristische Person werden, die an der Verwirklichung der
 Vereinsziele interessiert ist.  Vorausgesetzt ist weiter lediglich eine an den Vereinsvorstand
gerichtete schriftliche Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung der
Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Eintritt wird mit der Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.
Gegen die ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann innerhalb eines Monats Berufung zur nächsten Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

 

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[DNB Die neue Basis]
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